Prüfung orts­veränder­licher Betriebs­mittel

Notwendig & Sinnvoll

Die BGV A3 schreibt vor, dass jedes Unternehmen verpflichtet ist, alle von ihm benutzten elektrischen Geräte und Anlagen regelmäßig auf Funktion und elektrische Sicherheit zu prüfen. Durch diese Prüfungen können auch nicht sichtbare Mängel erkannt und beseitigt werden.

Die Prüffristen sind je nach Art des Unternehmens unterschiedlich und müssen in der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung (vom Unternehmen erstellt) festgelegt werden. Als Maß, ob die Prüffristen ausreichend sind, gilt die Fehlerquote. Beträgt diese weniger als 2% kann die Prüffrist als ausreichend angesehen werden. Die Prüfung darf nur von elektrotechnisch qualifizierten Personen und mittels geeigneten Mess- und Prüfgeräten durchgeführt werden.

Die Prüffristen unterscheiden sich je nach Unternehmensart:

  • 6 Monate für: Bäder, Schlachthöfe, Küchen zur Gemeinschaftsverpflegung,…
  • 12 Monate für: Unterrichtsräume in Schulen, Laboratorien, Wäschereien, Werkstätten, Baustellen,..
  • 24 Monate für: Bürobetriebe, Pflegeheime,..

Ortsveränderliche Betriebsmittel sind:

  • nicht fest an einer Verteilung angeschlossen
  • sondern über einen Stecker angeschlossen
  • leicht zu bewegen
  • wiegen maximal 18 kg

z.B:
Mehrfachsteckerleisten, Verlängerungen, Kabeltrommeln, Radios, Stehleuchten, Computer, Monitore, Drucker, Scanner, Kopierer, Faxgeräte, Wasserkocher, Kaffeemaschinen, Beamer, Fernseher, Kühlschränke, Kühltruhen, Spülmaschinen, Mikrowellen, Switches/Router, Klimageräte, Netzgeräte, Ladegeräte, Sägen, Bohrmaschinen, Fräsen, Winkelschleifer, Trafos, Staubsauger,…

Wir prüfen all ihre ortsveränderlichen Geräte in Ihrem Unternehmen nach DGUV Vorschrift 3
(ehem. BGV A3), TRBS und DIN VDE 0701-0702.