Rauch­warnmelder

Modern & Verlässlich

Einige unserer Monteure sind nach der DIN 14676 zur Fachkraft für Rauchwarnmelder zertifiziert. Die DIN 14676 regelt die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung (Freizeitunterkünfte und Ferienwohnungen, Beherbergungsbetriebe mit max. 11 Gastbetten, Containerräume, Hütten und Gartenlauben, Flure und Gänge mit gesonderter Brandlast). Ausgenommen sind Bereiche mit bauaufsichtlich geforderter Brandmeldeanlage.

Die Aufsichtspflicht, d.h. die Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht liegt beim Eigentümer.

Die Wartung darf an den Mieter, wenn er dem zustimmt, übergeben werden.

Die DIN 14676 regelt auch die Mindestausstattung, welche Melder vorsieht in:

  • Kinderzimmern
  • Schlafbereichen und
  • Fluren, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen

Auch alle weiteren Punkte wie z.B. Montageorte, Voraussetzungen, maximale Überwachungsfläche usw. sind in der DIN 14676 geregelt und werden von uns selbstverständlich bei der Montage durchgängig beachtet.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.