Rauch­warnmelder

Modern & verlässlich

Einige unserer Monteure sind nach der DIN 14676 zur Fachkraft für Rauchwarnmelder zertifiziert. Die DIN 14676 regelt die Planung, den Einbau, den Betrieb und die Instandhaltung von Rauchwarnmeldern in Wohnhäusern, Wohnungen und Räumen mit wohnungsähnlicher Nutzung.

Die Aufsichtspflicht, d.h. die Verkehrssicherungs- und Sorgfaltspflicht, liegt beim Eigentümer.

Die Wartung darf an den Mieter, wenn er dem zustimmt, übergeben werden.

Die DIN 14676 regelt auch die Mindestausstattung, welche Melder vorsieht in:

  • Kinderzimmern
  • Schlafbereichen und
  • Fluren, die als Rettungswege von Aufenthaltsräumen dienen

Montageorte, Voraussetzungen, maximale Überwachungsfläche usw. sind in der DIN 14676 ebenfalls geregelt und werden von uns selbstverständlich bei der Montage durchgängig beachtet.

Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema.